Datenschutz, DSGVO und SSL – Sind sie dabei?

Datenschutz 2018 - Quelle: https://pixabay.com/de/sicher-schloss-datenschutz-538713/An diesem Thema kommt derzeit keiner mehr vorbei. Ob nun als Verbraucher, Unternehmer oder Verein. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung. Wir haben uns bereits ein umfassendes Bild gemacht und möchten Ihnen gerne hier einen kleinen Überblick über die Folgen der neuen Regeln für Konsumenten, Vereine, Fotografen oder Unternehmen geben.

Auch wenn derzeit die Hysterie rund um die ab 25. Mai europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht nur in Deutschland ziemlich groß ist, dürften die Folgen – anders als bei einem Millennium Bug  – eher gering sein und wahrscheinlich wird an diesem Tag praktisch nichts Aufregendes passieren. Hier mal ein kleiner Überblick, wer wie betroffen ist und ob sie sich Sorgen machen müssen.

Privatnutzer

Sie haben es bestimmt schon bemerkt: In diversen Schreiben informieren Banken und Versicherungen sie derzeit über ihren Umgang mit den neuen Regeln. Ihr Mobilfunkbetreiber schickt Ihnen entsprechende  SMS und bei Facebook, Google oder WhatsApp erscheinen Popup Fenster mit Hinweis auf die angepassten Datenschutzeinstellungen auf. Kontrollieren sie zunächst ihren Reflex, einfach auf „Zustimmen und Fortfahren“ zu klicken, denn es bieten sich ihnen nun neue Möglichkeiten die nervige Werbung, die sie beim Surfen verfolgt, zu mindestens teilweise zu unterbinden.

Dies gilt bei Shops, wie Amazon und Co. z.B. für die eingeblendeten Werbeanzeigen, bei denen man nun verschiedene Häkchen deaktivieren kann um die Werbung etwas einzudämmen. Facebook möchte u.a. nun ihre Zustimmung zur Gesichtserkennung. Wollen Sie das auch? Also gutes Lesen nützt und richtiges Klicken schützt! Sollten sie trotz allem später einen Missbrauch ihrer persönlichen Daten vermuten, so reicht künftig direkt eine Meldung bei ihrer jeweiligen Landesdatenschutzbehörde.

Vereine

Für die (Sport) Vereine gelten ebenfalls neue Regeln aus der DSGVO. Sie müssen sich nun explizit Genehmigungen von Ihren Mitgliedern oder den Teilnehmern von Wettbewerben einholen, bevor sie deren Daten erfassen und diese mit Namen und/oder Fotos im Internet veröffentlichen. Dies gilt allerdings nicht für Wettkampfergebnisse oder Ranglisten mit Sportlernamen. Am besten ist es allerdings immer noch,  pauschal seine Mitglieder darauf hinzuweisen und sich deren Einverständnis ggf. schriftlich einzuholen.

Unternehmen

Besonders nervös sind derzeit viele Groß- und Kleinunternehmen, da sie an die sogenannte „Datensparsamkeit“ der DSGVO gebunden sind. Das heißt, Unternehmen dürfen nur jene Daten ihrer Kunden oder Nutzer abfragen, die für den betreffenden Zweck z.B. Onlineeinkauf oder Nutzung des Kontaktformulars auch benötigt werden. Darüber hinaus  bestehen zahlreiche Pflichten über die Datenspeicherung und -verarbeitung.

Besonders dramatisch oder drakonisch wird es dann bei Verstößen gegen die neuen Datenschutzgesetze. Es drohen hohe Strafen, die Rede ist von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes. Es werden aber auch Verwarnungen bei geringen Verstößen genannt. Allerdings – so geben Datenschützer zu bedenken – werden möglicherweise Anwälte als Vertreter von Konkurrenzunternehmen oder Privatpersonen, die Grenzen zwischen ‚gering‘ und ‚vorsätzlich‘ sicher ausloten und versuchen mittels Klagen hier erste Fakten zu schaffen.

Es ist nun also wichtig, sich über die Datennutzung und Verarbeitung auf und von seiner Firmenwebseite klar zu werden und die entsprechenden Maßnahmen des Datenschutzes, wie z.B. IP-Anonymisierung umzusetzen und alle Besucher darüber klar und unmissverständlich zu informieren. Aber auch Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Speicherung zu umgehen (z.B. Opt-Out Verfahren) oder ihnen auf Anfrage Auskunft geben zu können, wo und wofür ihre Daten gespeichert wurden und diese auf Wunsch auch nachweislich löschen zu können: hier das sogenannte ‚Recht auf Vergessen“. Wir gehen davon aus, dass sich zunächst konkurrierende Unternehmen gegenseitig mit Hilfe von Anwälten auf die Pelle rücken werden, bevor erste Verbraucher sich daran versuchen.

Insbesondere Anbieter von Dienstleistungen oder Waren im Internet müssen die Sicherheit der erhobenen Kundendaten – übrigens wie bisher auch – gewährleisten und für eine sichere Verschlüsselung ihrer Webseiten per SSL sorgen. Besonders Google hat mit Hilfe seines Chrome Browsers derzeit eine Kampagne für mehr SSL verschlüsselte Webseiten gestartet, die langfristig auch die Sichtbarkeit ihrer Unternehmensseite im Google Index beeinflussen kann. Ein SSL Zertifikat für Ihre Webseite ist nicht teuer, damit anstatt von http dann dort https erscheint. Fragen Sie uns gern, wir helfen Ihnen dabei.

Fotografen

Nach wie vor wird auch behauptet, das Fotografen nun ihre Fotos nicht mehr veröffentlichen können, da Fotos eine ‚Datenerhebung‘ womöglich noch mit enthaltenen Standortdaten seien. Nach sicheren Quellen z.B. des Bundesinnenministerium gelte für Fotos aber nach wie vor das sogenannte Kunsturhebergesetz wie bisher auch und wer sich – wie zuvor – ein sogenanntes Model Release der Personen auf seinen Fotos holt ist auch als Fotograf auf der sicheren Seite.